Menschenhandel (Strafrecht)
Menschenhandel, Strafrecht:
im StGB in zwei Grundtatbeständen, das sind Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232) und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233), mit Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten. In § 233 a StGB wird darüber hinaus die Förderung des Menschenhandels nach § 232 oder § 233 StGB unter Strafe
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