Strafarrest

Straf|arrest, eine besondere Strafe für Straftaten im Sinne des Wehrstrafgesetzes (WStG), die Soldaten der Bundeswehr begehen. Der Strafarrest besteht in Freiheitsentziehung; bei seinem Vollzug soll der Soldat, soweit möglich, in seiner Ausbildung gefördert werden. Das Höchstmaß des Strafarrestes beträgt sechs Monate, das Mindestmaß zwei Wochen (§ 9 WStG).

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