Wehrstrafrecht
Wehrstrafrecht, Bezeichnung für die Bestimmungen, die die Straftaten von Soldaten (militärische Straftaten) betreffen. Das Wehrstrafrecht ist im Wehrstrafgesetz (WStG) in der Fassung vom 24. 5. 1974 (mit Änderungen) geregelt. Auch Soldaten unterliegen dem allgemeinen Strafrecht; hinzu kommen aber besondere, im WStG aufgeführte militärische Straftatbestände, die in folgende Abschnitte
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