Wehrstrafrecht

Wehrstrafrecht, Bezeichnung für die Bestimmungen, die die Straftaten von Soldaten (militärische Straftaten) betreffen. Das Wehrstrafrecht ist im Wehrstrafgesetz (WStG) in der Fassung vom 24. 5. 1974 (mit Änderungen) geregelt. Auch Soldaten unterliegen dem allgemeinen Strafrecht; hinzu kommen aber besondere, im WStG aufgeführte militärische Straftatbestände, die in folgende Abschnitte

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.