Steuergutschein
Steuergutschein, vom Staat ausgegebenes Papier, das vom Inhaber später bei der Begleichung fälliger Steuern in Zahlung gegeben werden kann. Steuergutscheine wurden erstmals von der Regierung Papen (1932) zur Belebung der Konjunktur in Umlauf gebracht: Steuerpflichtige erhielten bei Bezahlung bestimmter Steuern Gutscheine über 40 % (Umsatz-, Gewerbe-, Grundsteuer) beziehungsweise 100
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