Staatswald

Staatswald, Wälder im staatlichen Eigentum.

Wald im Eigentum des Bundes oder eines Landes sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird (§ 3 Bundeswaldgesetz).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar