Spanien

Recht

Das Rechtssystem beruht im Wesentlichen auf römischem Recht kastilischer Prägung; charakteristisch ist daneben die historisch begründete Fortgeltung einzelner regionaler Privatrechte (Foralrechte), wie sie noch heute u. a. in sogenannten »Compilaciones« zusammengetragen und fortgebildet werden. Wichtige Rechtsgebiete wurden nach französischem Vorbild kodifiziert, so im Código de Comercio (Handelsgesetzbuch) von 1829/85 und

Mitwirkende

Alexander Ströhl

Quellenangabe

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