Sonderrechte
Sonder|rechte, Vorrechte von Vereinsmitgliedern auf satzungsrechtlicher Grundlage, die nicht ohne deren Zustimmung beeinträchtigt werden dürfen (§ 35 BGB), z. B. erhöhtes Stimmrecht, Recht zur Bestellung eines Vereinsorgans. Sonderrechte kennt auch das Aktienrecht.
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