Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eheähnliche Lebensgemeinschaft, auch nicht eheliche Lebensgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, Bezeichnung für das zumeist auf Dauer angelegte Zusammenleben von zwei Personen ohne formelle Eheschließung.
Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist in Deutschland gesetzlich nur rudimentär geregelt. Insbesondere sind die Regeln des Familienrechts nicht (auch nicht analog) anwendbar; anders ist die Rechtslage z. B. in Slowenien, wo nach ein bis zwei Jahren (im Falle der Geburt gemeinsamer Kinder sogar noch früher) im Prinzip sämtliche Regeln der Ehe
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