Minderheitsrechte
Minderheitsrechte, im Gesellschaftsrecht, besonders im Aktienrecht, die einer Minderheit der Gesellschafterversammlung zustehenden Rechte, die auch gegen die Mehrheit durchgesetzt werden können. So muss z. B. die Hauptversammlung der AG einberufen werden, wenn eine Minderheit, die über 5 % des Grundkapitals verfügt, dies verlangt. Dem Schutz von Minderheiten dienen auch
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