Rang (Zivilrecht)

Rang [französisch »Reihe«, »Ordnung«, von altfranzösisch renc »Kreis (von Zuschauern)«], Zivilrecht:

Position in einer Reihenfolge von Rechten, besonders von Grundstücksrechten (z. B. Hypothek, Grundschuld). Das Rangverhältnis ist wichtig für die Reihenfolge der Befriedigung der Rechtsinhaber bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks; mit abnehmendem Rang steigt für den Gläubiger das Risiko, ganz oder teilweise leer auszugehen. Die Rangordnung beruht auf dem Grundsatz der

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