Recht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist außer für Zivil- und Strafsachen auch für den umfassenden gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutz zuständig. Sie ist dreistufig aufgebaut und wird von 54 Kreisgerichten (die Regierung strebt eine geringere Zahl an), acht Bezirksgerichten, einem Spezialstrafgerichtshof (seit 2004) und dem Obersten Gericht ausgeübt. Letzteres fungiert als Kassationsgericht sowie in Fällen
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