Religion
Die Verfassung der Slowakischen Republik garantiert die Religionsfreiheit (Artikel 24) und hebt ausdrücklich die Nichtgebundenheit des Staates an Ideologien oder Religionen (Artikel 1) hervor. Grundlage der Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind zwei Verträge: der Vertrag zwischen Regierung und Heiligem Stuhl von 2000 und das 2002 in Kraft gesetzte Abkommen über
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