Sezession (Völkerrecht)
Sezession [lateinisch »Absonderung«, »Trennung«] die, -/-en, Völkerrecht:
die Abtrennung eines Gebietsteiles eines Staates gegen dessen Willen durch die dort ansässige Bevölkerung mit dem Ziel, einen neuen selbstständigen Staat zu bilden oder sich einem bestehenden anderen Staat anzuschließen.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar