Sezession (Völkerrecht)

Sezession [lateinisch »Absonderung«, »Trennung«] die, -/-en, Völkerrecht:

die Abtrennung eines Gebietsteiles eines Staates gegen dessen Willen durch die dort ansässige Bevölkerung mit dem Ziel, einen neuen selbstständigen Staat zu bilden oder sich einem bestehenden anderen Staat anzuschließen.

Quellenangabe

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