Debellation (Völkerrecht)

Debellation [lateinisch] die, -/-en, Völkerrecht:

Beendigung eines Krieges durch die völlige Vernichtung des feindlichen Staates; geschieht in der Regel durch die vollständige Annexion des gesamten Gebietes des besiegten Staates oder aber die Konstitution eines neuen Staates (durch den besiegten Staat mit einem oder mehreren anderen Staaten).

Quellenangabe

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