Konvention (Völkerrecht)

Konvention [französisch, von lateinisch conventio »Zusammenkunft«, »Übereinkunft«] die, -/-en, Völkerrecht:

Staatsvertrag, Kollektivvertrag, durch den völkerrechtliches Gewohnheitsrecht kodifiziert oder neues Völkerrecht gesetzt wird. Die Konvention ist nur für die Staaten verbindlich, die sie unterzeichnet und ratifiziert haben. Bei praktisch lückenloser Akzeptanz einer Konvention kann entsprechendes Völkergewohnheitsrecht entstehen, das – vorbehaltlich eines deutlichen Protests – auch die Nichtsignatarstaaten bindet.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.