Schuldrecht

Schuld|recht, Recht der Schuldverhältnisse,

die Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln. Das Schuldrecht findet sich im 2. Buch des BGB (§§ 241–853), das außer allgemeinen Regeln Bestimmungen über typisierte vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse (z. B. Kauf, Darlehen, ungerechtfertigte Bereicherung) enthält. Grundlage des Schuldrechts ist die Freiheit der Beteiligten

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