Vertragsfreiheit
Vertragsfreiheit, wichtigste Folge der Privatautonomie; sie steht als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 GG) unter verfassungsrechtlichem Schutz; im bürgerlichen Recht meint Vertragsfreiheit den Grundsatz, dass die Parteien Abschluss (Abschlussfreiheit) wie auch Inhalt eines Vertrages frei gestalten können. Die Vertragsfreiheit findet ihre Grenzen zunächst in den Verboten
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