Schuldbrief
Schuldbrief, die bei der Erteilung einer Briefgrundschuld ausgestellte Urkunde (Grundschuld). Nach schweizerischem Recht ist der Schuldbrief eine der Formen des Grundpfandrechts. Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet, die grundpfändlich gesichert ist (Artikel 842 ff. ZGB).
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