Grundschuld

Grundschuld, ein Grundpfandrecht. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass aus ihm eine Geldsumme zu zahlen ist. Eine Grundschuld entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch und erlischt durch Aufhebung in Verbindung mit der Löschung des Rechts im Grundbuch (§§ 875, 1183, 1192

Quellenangabe

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