Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, z. B. Eigentum zu erwerben, Gläubiger oder Schuldner von Forderungen zu sein. Rechtsfähigkeit kommt allen Menschen (natürlichen Personen) unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu. Von der Rechtsfähigkeit zu trennen ist die Handlungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, rechtlich bedeutsame Handlungen selbst

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