Pfandrecht

Pfandrecht, das dingliche Recht eines Gläubigers, einen fremden Gegenstand zur Befriedigung seines Anspruchs (Forderung), zu dessen Sicherung der Gegenstand dient, unter bestimmten Voraussetzungen zu verwerten. Das Pfandrecht ist also ein Sicherungsrecht. In seinem Bestand ist das Pfandrecht von der zu sichernden Forderung abhängig, d. h. akzessorisch.

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