Schiffspfandrecht

Schiffspfandrecht, Schiffshypothek,

dem Grundpfandrecht nachgebildetes Pfandrecht an einem im Schiffsregister eingetragenen Schiff zur Sicherung einer Forderung. Das Schiffspfandrecht ist geregelt im Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. 11. 1940. Zu seiner Bestellung sind Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger und Eintragung im Schiffsregister nötig; ein Hypothekenbrief wird nicht ausgestellt.

Quellenangabe

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