Schoss (Rechtsgeschichte)

Schoss [mittelhochdeutsch schoz, zu althochdeutsch sciozan »schießen«, in der Bedeutung »(Geld) zuschießen«], Rechtsgeschichte:

Bezeichnung für direkte Steuern im Mittelalter, z. B. Vermögensteuer oder Erbschaftsabgaben (»Abschoss«, so noch im Preußischen Allgemeinen Landrecht).

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