Schoss (Rechtsgeschichte)
Schoss [mittelhochdeutsch schoz, zu althochdeutsch sciozan »schießen«, in der Bedeutung »(Geld) zuschießen«], Rechtsgeschichte:
Bezeichnung für direkte Steuern im Mittelalter, z. B. Vermögensteuer oder Erbschaftsabgaben (»Abschoss«, so noch im Preußischen Allgemeinen Landrecht).
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