Schmuggel

Schmuggel (Schleichhandel), das Verbringen von Sachen über die Grenze unter Verletzung von Zollvorschriften.

Schmuggel, die verbotswidrige Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Sachen ohne Gestellung bei den Zollbehörden (Bannbruch). Der Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel angehoben (§§ 372, 373 Abgabenordnung).

Quellenangabe

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