Sachbeschädigung

Sachbeschädigung, die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Als Beschädigung gilt die nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz einer Sache, auch der äußeren Erscheinung oder der Form einer Sache, durch die die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird. Die auch auffällige Veränderung der

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