Recht
Das Recht folgt dem islamischen Recht der Scharia (hanbalitische Rechtsschule); Koran und Sunna sind maßgeblich für alle Gesetze. Andere gesetzliche Regelungen bestehen nur im Zivilrecht. Die Rechtsprechung wird von Kadis wahrgenommen. Das Schariagerichtssystem (zuständig für Straf-, Familien- und Eigentumsangelegenheiten) ist vierstufig und besteht aus Gerichten mit eingeschränkter Zuständigkeit, allgemeinen Gerichten, Appellationsgerichten
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