Kadi
Kadi [arabisch qāḍī »Richter«] der, -s/-s,
in den islamischen Ländern Richter der religiösen Gerichtsbarkeit. Er wird vom Imam eines bestimmten Gebiets ernannt und hat die Rechtsprechung in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Die Autorität des Kadi beruht auf der genauen Einhaltung des islamischen Rechts. Dem Beweisrecht kommt dabei eine besondere Stellung zu. In der Türkei ist
Quellenangabe