Religion
Die Verfassung (Artikel 28) garantiert die Religionsfreiheit, folgt dem Grundsatz der Trennung von Staat und Religion und schließt die Etablierung einer Staatsreligion ausdrücklich aus (Artikel 14). Die Religionsgemeinschaften unterliegen auf föderaler und lokaler Ebene der Pflicht der staatlichen Registrierung. Rechtliche Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das Religionsgesetz der Russischen Föderation
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