Recht
Auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus stehen die Amtsgerichte, die für die meisten Straftaten und für Zivilsachen mit geringem Streitwert zuständig sind. Ihre Urteile können vor einem Gerichtshof auf Kreisebene angefochten werden. Diese Gerichte sind darüber hinaus für Zivilverfahren mit hohem Streitwert und für schwerwiegende Straftaten in erster Instanz zuständig;
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