Politik und Recht
Es gilt die Verfassung vom 18.5.1947 (mehrfach geändert). Die Gesetzgebung liegt beim Landtag; die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. An der Spitze der Landesregierung steht der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Richtlinien der Politik bestimmt und das Land nach außen vertritt. Er ernennt und entlässt die übrigen Mitglieder
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