Residenzpflicht (katholisches und evangelisches Kirchenrecht)

Residenzpflicht, katholisches und evangelisches Kirchenrecht:

die den Inhabern eines Kirchenamtes, in besonderer Weise den Gemeindepfarrern, auferlegte Verpflichtung, in der ihnen zugewiesenen kirchlichen Dienstwohnung zu wohnen (Ausnahmen sind möglich) und sich, abgesehen von rechtmäßigem Urlaub oder von dienstlicher Abwesenheit, am Sitz beziehungsweise im Bereich ihrer Kirchengemeinde oder ihres Amtsbezirkes aufzuhalten.

Quellenangabe

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