Kirchenamt
Kirchen|amt, in der katholischen Kirche ein auf Dauer eingerichteter kirchlicher Dienst mit bestimmten Aufgaben, der nach Maßgabe des kirchlichen Rechts von der zuständigen Autorität übertragen wird. Kirchliche Grundämter bedürfen neben der rechtlichen Einrichtung auch einer konkreten Errichtung (z. B. Pfarramt). Sie werden in der Regel auf Lebenszeit übertragen.
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