Repatriierung
Repatriierung [spätlateinisch repatriare »ins Vaterland zurückkehren«, zu lateinisch patria »Heimat«],
völkerrechtliche Rückführung von Personen, die sich außerhalb ihres Heimatstaates befinden, durch den Aufenthaltsstaat und die Wiederaufnahme im Heimatstaat, v. a. im Zusammenhang mit Kriegsereignissen (Kriegsgefangene, Evakuierte, Flüchtlinge); völkerrechtlich geregelt besonders in den vier Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 (ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle vom 10. 6. 1977).
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