Kriegsgefangene

Kriegsgefangene, während eines internationalen bewaffneten Konflikts in Feindeshand geratene Angehörige der Streitkräfte und Personen sowohl mit dem Status von Kombattanten als auch Nichtkombattanten.

Die Kriegsgefangenschaft ist ein kriegsvölkerrechtlicher Status von Einzelpersonen. Es gibt rechtlich keine Kriegsgefangenschaft von Personengesamtheiten. Dieser Status dient dem Schutz der Einzelperson, die bis zu ihrer Gefangennahme an Kriegshandlungen teilgenommen hat. Der Kriegsgefangene unterscheidet sich insoweit grundsätzlich vom Strafgefangenen, als die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit nur den Zweck verfolgt, ihn von

Haager Landkriegsordnung

Rechtliches

Geschichte

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.