Haager Landkriegsordnung

Haager Landkriegsordnung, Abkürzung HLKO, eine der ersten und umfangreichsten Kodifikationen des Kriegsrechts, die als Anlage zum IV. Haager Abkommen am 18. 10. 1907 von 44 Staaten auf der zweiten Haager Friedenskonferenz verabschiedet wurde.

Ihre Anwendbarkeit war ursprünglich auf die Fälle beschränkt, in denen alle Krieg Führenden auch Vertragsparteien des Abkommens sind (Allbeteiligungsklausel). Dadurch entfiel die Verbindlichkeit der HLKO in zahlreichen Kriegen. Heute gelten die Bestimmungen der HLKO völkergewohnheitsrechtlich für alle Staaten. Die HLKO definiert den Begriff des Krieg Führenden und unterscheidet strikt zwischen

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