Reichsregierung
Reichsregierung, Reichskabinett, im Deutschen Reich
1919–45 das zentrale Organ der vollziehenden Gewalt. Die Reichsregierung war ein Kollegialorgan und bestand aus dem Reichskanzler und den Reichsministern (Artikel 52 Weimarer Reichsverfassung). Der Reichskanzler führte den Vorsitz und bestimmte als »Primus inter Pares« die Richtlinien der Politik. Die vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannten Reichsminister leiteten innerhalb
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