Reichspräsident
Reichspräsident, 1919–34 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, vom Volk auf sieben Jahre gewählt (Artikel 43 Weimarer Reichsverfassung); Wiederwahl war zulässig. Wählbar war jeder Deutsche nach Vollendung des 35. Lebensjahres. Gewählt war, wer im ersten Wahlgang die absolute oder im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht
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