Reichsminister (Deutsches Reich)
Reichsminister, im Deutschen Reich 1919–33 die vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers, 1933–45 die von diesem selbst ernannten Mitglieder der Reichsregierung. Neben den »klassischen« Ministerien (u. a. Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz, Wehr/Krieg, Wirtschaft, Verkehr, Post, Ernährung, Landwirtschaft) gab es in der Weimarer Republik Reichsminister mit zeitlich begrenzten Aufgaben
Informationen zum Artikel
Quellenangabe