Reichskommissar
Reichskommissar, der Inhaber einer höheren oder obersten Amtsstelle im Deutschen Reich, bis 1918 dem Reichskanzler, seit 1919 dem Reichspräsidenten, dem Reichskanzler oder einem Reichsminister unterstellt. Es gab Reichskommissare für Daueraufgaben der Reichsverwaltung (z. B. 1871–1918 der Reichskommissar für das Auswanderungswesen, der Reichskommissar für Zölle und Verbrauchsteuern) und für vorübergehende
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