Reichsgrundgesetze
Reichsgrundgesetze, die für die Verfassung des Heiligen Römischen Reichs bis 1806 grundlegenden Reichsgesetze; die wichtigsten waren: Goldene Bulle (1356), Ewiger Landfriede (1495), Reichskammergerichtsordnung und Reichsexekutionsordnung (1555), Augsburger Religionsfriede (1555), Westfälischer Friede (1648), Jüngster Reichsabschied (1654), Reichsdeputationshauptschluss (1803).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar