Goldene Bulle
Die Goldene Bulle regelte erstmals und endgültig die Königswahl und die Stellung der sieben Kurfürsten. Sie war bis 1806 das wichtigste Verfassungsgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Die Kurfürsten wurden darin mit verschiedenen Privilegien (Unteilbarkeit der Kurlande, Primogenitur) ausgestattet und endgültig als Wähler des Königs bestätigt.
Literatur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe