Goldene Bulle

Goldene Bulle [nach der goldenen Siegelkapsel der Urkunde, Bulle], das Reichsgrundgesetz Kaiser Karls IV., 1356 auf den Hoftagen zu Nürnberg (10.1.) und Metz (25.12.) im Bund von Kaiser und Kurfürsten erlassen.

Die Goldene Bulle regelte erstmals und endgültig die Königswahl und die Stellung der sieben Kurfürsten. Sie war bis 1806 das wichtigste Verfassungsgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Die Kurfürsten wurden darin mit verschiedenen Privilegien (Unteilbarkeit der Kurlande, Primogenitur) ausgestattet und endgültig als Wähler des Königs bestätigt.

Literatur

Quellenangabe

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