Augsburger Religionsfriede
Augsburger Religionsfriede, am 25.9.1555 nach Verhandlungen zwischen König Ferdinand I. und den Reichsständen auf dem Augsburger Reichstag als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich verkündet.
Den Anhängern des Augsburgischen Bekenntnisses wurden der Friede und der gegenwärtige Besitzstand gesichert. Den weltlichen Reichsständen wurde die Religionsfreiheit gestattet (Ius reformandi); sie entschieden zugleich für die Untertanen, denen das Recht auf Auswanderung eingeräumt wurde (später umschrieben mit der Formel: cuius regio, eius religio). Geistliche Fürsten verloren jedoch beim Glaubenswechsel ihre Würde (
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