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Ewiger Landfriede
Ewiger Landfriede, Kernstück der auf dem Wormser Reichstag von 1495 erlassenen Gesetze. Im Gegensatz zu bereits früher erlassenen Landfrieden war der Ewige Landfriede keiner zeitlichen Begrenzung unterworfen und blieb tatsächlich als Reichsgrundgesetz bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) in Kraft. Die wichtigste Bestimmung des Ewigen Landfriedens war das generelle

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