Reederei

Reederei, 1) Gesellschaftsform des Seerechts; Vereinigung mehrerer Personen (Mitreeder), die ein ihnen nach Bruchteilen gehörendes Schiff zum Einkommenserwerb durch Seefahrt auf gemeinschaftliche Rechnung verwendet. Der Anteil eines Mitreeders sowohl am Schiff als auch am Reedereivermögen heißt Schiffspart. Die Reederei wird auch Partenreederei genannt. 2) In der Binnenschifffahrt

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