Part (Seehandelsrecht)
Part [von lateinisch pars »Teil«] der, -s/-s, auch -e und -en, Seehandelsrecht:
Schiffspart, Miteigentumsanteil eines Mitreeders an Schiff und Zubehör. Partenreederei, Vereinigung mehrerer Personen zum (Geld-)Erwerb durch Seefahrt mittels eines ihnen gemeinsam gehörenden Schiffes (§ 489 HGB).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe