Part (Seehandelsrecht)

Part [von lateinisch pars »Teil«] der, -s/-s, auch -e und -en, Seehandelsrecht:

Schiffspart, Miteigentumsanteil eines Mitreeders an Schiff und Zubehör. Partenreederei, Vereinigung mehrerer Personen zum (Geld-)Erwerb durch Seefahrt mittels eines ihnen gemeinsam gehörenden Schiffes (§ 489 HGB).

Quellenangabe

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