Rechtsschulen (Rechtsgeschichte)

Rechts|schulen, Rechtsgeschichte:

1) Schulen für Rechtsunterricht, im Altertum besonders die Rechtsschulen von Berytos (Beirut) und Konstantinopel, im Mittelalter die von Pavia (11. Jahrhundert) und Bologna (Blütezeit 13. Jahrhundert); 2) Gruppen von Juristen, die in der Behandlung des Rechts gleichen Methoden folgen; so bei den Römern die Rechtsschulen der Sabinianer und Prokulianer, im

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