Raubkunst

Umgang mit Raubkunst nach dem Zweiten Weltkrieg

Der Internationale Militärgerichtshof verurteilte 1945 die Raubkunst als »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«. Doch so eindeutig die Beschlagnahmungen im Dritten Reich waren, so schwierig war es nach dem Krieg, gerechte Lösungen für die rechtmäßigen Erben der einst Bestohlenen zu finden.

Rechtslage

Spektakuläre Restitutionen

Der Raubkunst weiter auf der Spur

Mitwirkende

Britta Weimer-Kuschnigg

Quellenangabe

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