Präsident (Staats- und Verwaltungsrecht)
Präsident [französisch, zu lateinisch praesidere »vorsitzen«, »leiten«] der, -en/-en, Staats- und Verwaltungsrecht:
Amtstitel in staatlichen Organen und Behörden, z. B. für das republikanische Staatsoberhaupt (Reichspräsident, Bundespräsident), für den Regierungschef (Ministerpräsident), den Vorsitzenden von Parlamenten (Bundestagspräsident), den Leiter von Gerichten (Präsident des Bundesgerichtshofs, des Oberlandesgerichts, des Landgerichts), Verwaltungsbehörden (Regierungspräsident, Polizeipräsident) und Berufskammern (Präsident der Industrie- und Handelskammer), den Leiter von Hochschulen mit Präsidialverfassung.
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