Rat (Staats- und Verwaltungsrecht)

Rat [althochdeutsch rāt, zu rātan, ursprünglich »(aus)sinnen«, »Vorsorge treffen«], Staats- und Verwaltungsrecht:

kollegiale Behörde oder parlamentarische Versammlung sowie deren (gewählte oder ernannte) Mitglieder; meist in Zusammensetzungen: Ministerrat, Geheimer Rat, Staats-, Hof-, Stadt-, Gemeinde-, Bundes-, Reichs-, Nationalrat, Rat der EU. Im Mittelalter seit Ende des 12. Jahrhunderts war der Rat das Organ der städtischen Selbstverwaltung, seine Mitglieder hießen Ratsmannen oder Ratsherren.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.