Provinzialstände

Provinzialstände, französisch États provinciaux [eˈta prɔvε̃ˈsjo],

in Frankreich im Unterschied zu den Generalständen die Vertretungen der einzelnen Provinzen. Sie kamen nach Vorstufen im 14. Jahrhundert auf (der Name jedoch erst im 16. Jahrhundert, da es im mittelalterlichen Frankreich keine Provinzeinteilung gab), erwarben zumeist bestimmte administrative und politische Zuständigkeiten, v. a. das Recht der Steuerbewilligung, und behaupteten

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